Die überschlägige Markteinschätzung / Kurzbewertung
- Kurzbewertungen befassen sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Darüber hinaus werden, objektbezogene Unterlagen der Bewertung als Anlagen beigefügt.
- Diese Form der Bewertung entspricht einer grob überschlägigen Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile, so beispielsweise: Rechten an Grundstücken.
- Die Kurzbewertung dient als Orientierungshilfe und eignet sich zur Kaufpreisfindung oder für einfache interne Auseinandersetzungen.
- Im Rahmen der Kurzbewertung ist es bei vergleichbaren Objekten, hierzu zählen Reihenhäuser und Wohnungen, häufig sinnvoll die Auskünfte aus der Kaufpreissammlung des zuständigen Gutachterausschusses hinzuzuziehen. Eine vom Gutachterausschuss berechnete Gebühr für die Auskunft wird in Rechnung gestellt.
Ihr Vorteil: Sie erhalten einen Überblick über die tatsächlich gezahlten Kaufpreise und zusätzliche Sicherheit.
- Die Kosten für eine Einschätzung betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser, für Reihenhäuser und Wohnungseigentum: € 1.150,00 zzgl. Mehrwertsteuer.