Benötigte Unterlagen:
Für die Erstellung eines Gutachtens aber auch für eine überschlägige Einschätzung oder Kaufberatung, werden neben einer unverzichtbaren Inaugenscheinnahme (Besichtigung) des Objektes bestimmte Unterlagen benötigt.
Je nach Objektart (z.B. Einfamilienhaus, Wohnungseigentum, Erbbaurecht an einem Grundstück, gewerblich genutzte Immobilien, vermietete Immobilien, Betreiberimmobilien) kann auch der Umfang der erforderlichen Unterlagen voneinander abweichen und mehr oder weniger aufwendig sein.
In einem Vorgespräch klären wir den gewünschten Umfang der Wertermittlung und die hierfür benötigten Unterlagen. Aufgrund des Umfanges der zu beschaffenden Unterlagen, bin ich Ihnen auch selbstverständlich gerne bei der Beschaffung behilflich.
Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick, welche Unterlagen bei einem umfangreichen Gutachten (Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB) vorzulegen sind. Die Aufstellungen sind hierbei aufgeteilt in wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzte Immobilien. Diese sogenannten Basisunterlagen bieten Ihnen zunächst eine erste Hilfestellung und können je nach Spezialität noch zu erweitern sein. Aus diesem Grund ist ein gemeinsames Vorgespräch einfach notwendig!