Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 Baugesetzbuch).

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Neben der umfangreichen Ausarbeitung der Angaben zu dem Objekt werden zusätzlich auch grundbuchliche Gegebenheiten geprüft und bewertet. Sie erhalten die schriftliche Ausfertigung nebst zugehöriger Unterlagen, wie Lagepläne, Zeichnungen, Flächenberechnungen, Bodenrichtwerten und Fotodokumentation und weiteren in gebundener Form.

Eine gesonderte Aufstellung zum Ausdruck als PDF-Datei, welche Unterlagen erforderlich sein können, finden Sie unter dem Punkt: “Welche Unterlagen werden benötigt”.

Bitte erschrecken Sie nicht! Diese Aufstellung ist für zahlreiche Immobilienarten erstellt, sowohl für den wohnwirtschaftlichen, als auch für den gewerblichen Bereich.

Der Umfang der benötigten Unterlagen für Ihre Immobilie wird im persönlichen Gespräch abgestimmt. Gerne beschaffe ich Ihnen die fehlenden notwendigen Unterlagen.